Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.11.1995 - 5 S 2778/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10558
VGH Baden-Württemberg, 20.11.1995 - 5 S 2778/95 (https://dejure.org/1995,10558)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.11.1995 - 5 S 2778/95 (https://dejure.org/1995,10558)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. November 1995 - 5 S 2778/95 (https://dejure.org/1995,10558)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,10558) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren: überwiegendes öffentliches Interesse am Sofortvollzug einer Beseitigungsverfügung beim Streit um die Öffentlichkeit eines Weges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 371
  • VBlBW 1996, 193
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2016 - 5 S 1476/16

    Beseitigung eines den öffentlichen Weg versperrenden Bauzauns

    Wird ein beschränkt-öffentlicher Weg durch einen Bauzaun vollständig für den Verkehr gesperrt, besteht grundsätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsverfügung (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 20.11.1995 - 5 S 2778/95 - VBlBW 1996, 193).

    Wird ein beschränkt-öffentlicher Weg durch einen Bauzaun vollständig für den Verkehr gesperrt, beeinträchtigt dies die öffentliche Benutzung des Weges im Rahmen des Gemeingebrauchs (§ 13 StrG), auch für Fußgänger, so schwer, dass grundsätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsverfügung besteht, welches das Aufschubinteresse des Verpflichteten (§ 80 Abs. 1 VwGO) selbst dann überwiegt, wenn der Ausgang des Verfahrens über den Rechtsbehelf gegen die Verfügung offen erscheint, es neben dem gesperrten Weg weitere Zugangs- oder Zufahrtsmöglichkeiten zu Anliegergrundstücken gibt oder wenn die bisherigen Nutzer des Weges nur Umwege in Kauf nehmen müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 20.11.1995 - 5 S 2778/95 - VBlBW 1996, 193, juris Rn. 5; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.12.2006 - 1 M 172/06 - juris Rn. 9 m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2006 - 1 M 172/06

    Straßenrechtliche Anordnung zur Beseitigung eines Zaunes

    Vorher ist der Eigentümer des Weges grundsätzlich nicht befugt, die bisherige Nutzbarkeit zu verhindern (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.11.1995 - 5 S 2778/95 -, NVwZ-RR 1996, 371; OVG Meck.-Vorp., Beschluss vom 11.11.1998 - 1 M 135/97 -, DÖV 1999, 259 und Beschluss vom 08.12.1999 - 2 M 54/99 -, LKV 2000, 542).

    Dies gilt auch dann, wenn neben dem gesperrten Weg noch andere Zugangsmöglichkeiten zu den anliegenden Grundstücken bestehen oder die bisherigen Nutzer des Weges lediglich Umwege in Kauf nehmen müssen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.11.1995, a. a. O.).

  • OVG Brandenburg, 14.06.2004 - 3 B 136/04

    Anforderungen für eine Vollziehungsanordnung; Einzäunen eines Grundstücks;

    Die sofortige Vollziehung einer Beseitigungsverfügung ist ferner gerechtfertigt, wenn nur ein sofortiges Einschreiten verhindert, dass die Gefahr für öffentliche Sicherheit und Ordnung in Schäden an wichtigen Rechtsgütern umschlägt (b), etwa wenn der Gemeingebrauch an einer Straße stark behindert wird (vgl. jeweils zur Vollsperrung eines Weges: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 2 M 54/99 - LKV 2000, 542 f; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. November 1995 - 5 S 2778/95 - NVwZ-RR 1996, 371) oder Unfälle konkret drohen.
  • OVG Sachsen, 14.04.2000 - 1 BS 21/00
    Unabhängig von Vorstehendem entspricht es der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 7.8.1998 - 1 S 309/98 - mwN) und anderer Obergerichte (OVG MV, Beschl. v. 11.11.1998, LKV 1999, 514 f.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.11.1995, NVwZ-RR 1996, 371), bereits bei im vorläufigen Rechtsschutzverfahren offener Frage, ob es sich bei einem im Privateigentum stehenden Wegegrundstück um eine gemäß § 53 Abs. 1 SächsStrG als öffentliche Straße in den Rechtszustand nach dem Sächsischen Straßengesetz übergeleitete Wegefläche handelt, grundsätzlich ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Beibehaltung des bisherigen, d.h. vor der Sperrung bestehenden, Nutzungsmöglichkeiten anzunehmen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht